Max Inkasso GmbH

Kanzlei

Angaben nach § 5 TMG

Für den Inhalt der Webseite unter der Domain www.maxinkasso.de als Dienstanbieter zuständig ist:
MAX Inkasso GmbH
Kaiserstraße 77
66386 St. Ingbert

Telefon: +49 (0) 6894/924848
Telefax: + 49 (0) 6894/382185
E-Mail: inkasso@maxinkasso.de

Handelsregister:

Registergericht: Amtsgericht Saarbrücken Registernummer: HRB 16098
Geschäftsführer: Rainer Sitzmann

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG:

DE251743192

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Der Präsident des Landgerichts Saarbrücken
Franz-Josef-Röder-Straße 15
66119 Saarbrücken
Deutschland

Der Geschäftsführer Rainer Sitzmann ist vom Präsidenten des Landgerichts Saarbrücken zugelassener Inkassounternehmer und im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen.
Registernummer: 371 | 189/09 D

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

Rechtsdienstleistungsregister
Rechtsdienstleistungsgesetz
Rechtsdienstleistungsverordnung

Regelungen einsehbar unter:

http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/
https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/index.html
https://www.gesetze-im-internet.de/rdv/index.html

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:

R+V Allgemeine Versicherung AG
Taunusstraße 1
65193 Wiesbaden
Deutschland

Versicherungsnummer: 406/25/542063432

Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland, europäisches Ausland und Türkei

Inhaltliche Verantwortlichkeit:

Inhaltlich verantwortlich nach § 55 Abs. 2 RStV für redaktionelle Inhalte ist: Rainer Sitzmann

Informationen zur Online-Streitbeilegung:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese Plattform finden Sie unter folgendem Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher können diese Plattform nutzen, um ihre Streitigkeiten aus Online-Verträgen beizulegen, soweit sich der jeweilige Anbieter an dem Streitschlichtungsverfahren der Online-Schlichtungsstelle beteiligt.

Wir sind weder dazu bereit, an außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren, noch an der vorbezeichneten Online-Streitbeilegung teilzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beteiligung an derartigen Schlichtungsverfahren keine zwingende Voraussetzung ist, um ordentlichen Gerichten anrufen zu können.